Köln. Im Blick auf die Kommunalwahl fordert die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP)
Chancengleichheit für alle Parteien ein. Da aufgrund der Corona-Pandemie weitere
Versammlungen zur Aufstellung von Kandidat*innen auf absehbare Zeit verboten sind,
geraten besonders kleinere Parteien unter erheblichen Zeitdruck. Denn weder ist bisher
der Termin der Kommunalwahl am 13.09.20 verschoben, noch sind die Fristen zur
Einreichung von Kandidaturen verändert, bzw. der Corona-Krise angepaßt worden.
„Erschwerend kommt hinzu, dass z.B. für den Oberbürgermeister-Kandidaten der ÖDP, Rüdiger-
René Keune, mindestens 450 Unterstützungs-Unterschriften von Wahlberechtigten zu
sammeln sind“, so Werner Roleff, Kreisvorsitzender der Kölner Öko-Demokraten. „Dies ist
jedoch unter Beachtung der behördlichen Pandemie-Auflagen nahezu unmöglich,“ fügt der Landesvorsitzende der Jungen Ökologen NRW, der den Kölner OB-Kandidaten und stellvertretenden Kreisvorsitzenden im Wahlkampf unterstützt, hinzu.
Alle drei Kölner ÖDP-Politiker halten daher die Anfrage der Ratsgruppe „GUT“, die am 26.03.20 im
Stadtrat auf der Tagesordnung steht, für völlig unzureichend. Roleff's Forderung: „Statt nur
Fragen zu stellen, wie in der Anfrage vorgesehen, müssten sich alle Ratsparteien dafür
stark machen, dass die im Grundgesetz garantierte 'Gleichheit der Wahl' und
'Chancengleichheit der Parteien' auch in der aktuellen Situation geschützt und kleinere
Parteien nicht zugunsten anderer benachteiligt werden! Das ist die Demokratie auch allen
Wähler*innen schuldig.“
Konkret könnte dies u.a. bedeuten: Den Termin der Kommunalwahl verschieben,
Fristen anpassen, auf das Sammeln von Unterstützungs-Unterschriften verzichten. Der Kölner ÖDP OB-Kandidat Rüdiger-René Keune fordert darum ganz deutlich: "Der Termin muss konsequent verschoben werden, da nicht alle -auch nicht die großen Parteien- ihre Versammlungen abhalten konnten. Wir haben, bzw. hatten das Glück, dass unsere Mitgliederversammlung noch stattfinden konnte und wir einen Teil unserer Kandidaten aufstellen konnten."
In diesem Sinne hat der Landesvorstand der ÖDP NRW bereits am 18.03.20 eine Anfrage an
den Landeswahlleiter gerichtet, um eine chancengleiche Wahlteilnahme aller Parteien und
Wählergruppen sicherzustellen.
„Im Übrigen“, so Werner Roleff, sei daran erinnert, dass die NRW-ÖDP bereits
mehrmals mit Erfolg vor dem Verfassungsgerichtshof NRW geklagt hat (zuletzt 2017), um
ihr Recht auf Chancengleichheit durchzusetzen – gegen den Widerstand von Landtag und
Landesregierung. Wenn es notwendig sein sollte, bliebe nichts anderes übrig, als das
Gericht erneut anzurufen.“